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Unfall mit dem Mietwagen – was nun?

Unfälle können überall und jederzeit passieren, auch wenn man mit dem Mietwagen unterwegs ist. Aber wie verhält man sich in dieser Situation? Und wer bezahlt den Schaden? Hier erfahren Sie, wie Sie nach einem Unfall vorgehen.

Wie verhalten Sie sich richtig?

Egal, ob Mietwagen oder eigenes Fahrzeug – zuerst müssen Sie die Unfallstelle absichern, gegebenenfalls erste Hilfe leisten und den Notruf betätigen.

Mit einem Mietwagen müssen Sie nach einem Unfall in jedem Fall die Polizei benachrichtigen, damit der Vorfall ordnungsgemäß dokumentiert werden kann. Zu diesem Zweck finden Sie bei den Fahrzeugpapieren einen Vordruck für den Unfallbericht, der vollständig auszufüllen ist. Diesen müssen Sie unverzüglich der Autovermietung zukommen lassen und so über den Vorfall informieren.

Versäumen sie es, die Polizei zu benachrichtigen, ist es möglich, dass die Versicherung letztendlich den Schaden nicht zahlt. Gibt es keinen Unfallgegner und Sie haben z.B. nur ein Verkehrsschild angefahren, muss trotzdem die Polizei verständigt werden. Bei solch kleinen Schäden kommt diese meist nicht zur Unfallstelle, dann sollten Sie zum nächsten Polizeirevier fahren und den Vorfall dort melden.

Zur zusätzlichen Dokumentation sollten Sie Fotos vom Unfallort und den entstandenen Schäden machen. Beachten Sie, dass eindeutig zu sehen ist, wo Sie die Fotos machen, dass also zum Beispiel ein Straßenschild, ein Baum, ein Haus oder ähnliches darauf ist. So lassen sich die Fotos später eindeutig dem Unfall zuordnen.

Wer zahlt den Schaden?

Wer zahlt, hängt wie bei jedem Autounfall davon ab, wer den Schaden verursacht hat. Hat ein anderer Fahrer Schuld am Unfall, muss diese Person, bzw. dessen Versicherung die Kosten übernehmen. Haben Sie als Mieter Schuld, greift die Haftpflichtversicherung für verursachte Sach- und Personenschäden und die Kaskoversicherung für Schäden, die am Mietwagen entstanden sind.

Bei der Autoversicherung Jahnel deckt die Haftpflichtversicherung Schäden bis zu 50 Mio. € ab. Die Vollkasko ist im Mietpreis inbegriffen, die Selbstbeteiligung kann je nach Fahrzeug variieren.

Erhalten Sie einen Mietwagen als Ersatz?

Ist das Mietauto nicht mehr verkehrstüchtig und Sie geben es beim Vermieter zurück erhalten Sie oftmals für die restliche Dauer Ihres Mietvertrags ein Ersatzfahrzeug. Geben Sie das beschädigte Auto zurück, sollten Sie aber zuerst gemeinsam mit der Autovermietung einen Schadensbericht erstellen und unterschreiben. So sind alle Schäden ordnungsgemäß dokumentiert und alle Parteien sind abgesichert, sollte es zu Unstimmigkeiten mit einer der beteiligten Versicherungen kommen.

Unfall mit einem Mietwagen der Autovermietung Jahnel

Sind Sie mit einem Mietwagen der Autovermietung Jahnel in einen Unfall verwickelt, gilt das oben beschriebene Vorgehen: bewahren Sie einen kühlen Kopf, sichern Sie die Unfallstelle und verständigen Sie die Polizei, egal wie groß oder klein der Unfall ist.

Den Unfallbericht, den Sie gemeinsam mit der Polizei und allen anderen beteiligten Parteien ausfüllen, finden Sie bei den Fahrzeugpapieren. Den ausgefüllten Unfallbericht lassen Sie postalisch der Autovermietung zukommen. Bei der Rückgabe des Autos wird ein Schadensbericht erstellt. Die Kaution von mindestens 150 € wird zunächst von der Autovermietung einbehalten.

Haftpflichtversicherung und Vollkasko sind im Mietpreis für den Leihwagen inbegriffen, Sie sind somit abgesichert, dass Sie maximal die Selbstbeteiligung zahlen müssen und sonst keine weiteren Kosten auf Sie zukommen, selbst wenn der Unfall selbstverschuldet war. Ausnahme ist, dass der Mieter den Unfall durch grobe Fahrlässigkeit verursacht hat. In diesem Fall trägt die Versicherung die Kosten nicht.

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